§ 1 Agentur
Die pur group GmbH ist eine Full-Service Event Agentur. Die pur group GmbH bietet eine auf die speziellen Anforderungen des Kunden zugeschnittene Veranstaltungskonzeption, deren Durchführung und Nachbereitung an. Die Veranstaltungen sind Teamübung, Incentives, Kick-Off Veranstaltungen, Tagungen und Abenteuerreisen im In- und Outdoorbereich.
§ 2 Vertrag
Nur diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil – etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Ein Vertrag zwischen Kunden und pur group kann nur schriftlich zustande kommen. Grundlage eines Vertrages zwischen Kunden und pur group ist der individuell konfigurierte Vorschlag und die auf Basis der pur group Leistungssätze erstellte Kalkulation. In der Kalkulation sind Reisekosten, Hotelübernachtungen, Materialkosten sowie übliche Spesen nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet. Für die Angebotserstellung inklusive Kalkulation entstehen dem Kunden keine Kosten. Mit der Entgegennahme der schriftlichen Bestätigung eines Vorschlags kommt zwischen Kunden und pur group ein Vertrag zustande. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der pur group mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die pur group GmbH kann vom Kunden und/oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen von pur group ergibt sich im Einzelnen aus der Bestätigung. Für die jeweils gewählte Beförderungsart gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Geschäftsunternehmens bzw. der Fluggesellschaften. Für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst haftet pur group nicht. Nebenabreden, wie zusätzliche Leistungen, Sonderwünsche und Sonderleistungen bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
Sämtliche Vertragsentgelte, Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren sowie sonstige Kosten sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Kosten für Sonderleistungen (Nebenabreden) sowie verauslagte Kosten werden gesondert abgerechnet.
Gegen Ansprüche von pur group kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Zurückbehaltung von Zahlungen ist, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen.
Ein notwendig werdender Wechsel des Beförderungsunternehmens, der Beförderung, des Abflug- bzw. Rückkehrortes sowie Änderungen der An- und Abreisezeiten oder der Streckenführung behält sich pur group vor und sind gestattet, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Für hieraus resultierende Schäden wird keine Haftung übernommen. Bei einer Ersatzbeförderung mit der Bahn werden nur die Kosten der Bahnreise zweiter Klasse übernommen.
pur group behält sich vor, die vereinbarten, bestätigten Preise aus sachlich berechtigten, erheblichen und unvorhersehbaren Gründen (Änderungen der Treibstoffpreise, Steuer, Gebühren, Abgaben o.ä.) in dem Umfange zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Teilnehmer auf den Teilnehmerpreis (Gesamtpreis: Teilnehmeranzahl) auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Bestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Veranstaltungstermin mehr als vier Monate liegen.
pur group kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn sich der Kunde trotz entsprechender Abmahnung in starkem Maße vertragswidrig verhält. pur group behält jedoch den Anspruch auf Vertragsentgelte/Preise abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen zzgl. Verauslagter Kosten. Bei Ansprüchen von Dritten hat der Kunde pur group freizustellen.
Die Gewährleistungsrechte des Kunden bestimmen sich nach Reisevertragsrecht gemäß §§ 651 a ff BGB.
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, pur group hat erforderliche Informationen pflichtwidrig nicht oder fehlerhaft dem Kunden weitergegeben. Dies gilt auch im Falle der Änderung der vorgenannten Vorschriften nach Vertragsabschluss.
Abweichende Vertragsänderungen sowie Nebenabreden und sämtliche Willenserklärungen, wie z.B. Kündigungen, Rücktrittserklärungen usw. Bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Unwirksame Bestimmungen/Bedingungen sind durch eine ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gehalt am nächsten kommenden Bestimmung/Bedingung zu ersetzen.
§ 3 Rücktritt
Im Falle des Rücktritts von einem gebuchten Event aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, ist je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung, die im Interesse des Kunden und aus Beweissicherungsgründen in jedem Falle schriftlich erfolgen sollte, folgende pauschalisierte Rücktrittsgebühr für getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen in % des Gesamtpreises zuzüglich eventuell anfallender Fernmeldegebühren zu zahlen:
- Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 30% des Eventpreises zu zahlen,
mindestens € 40 pro Person
- Bei Rücktritt 29. Tag bis zum 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 60% des Eventpreises zu
zahlen
- Bei Rücktritt vom 13. bis zum 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn sind 80% des Eventpreises zu
zahlen
- ab 3 Tage vor Eventbeginn 100% des Eventpreises
Dem Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, abweichend von den oben genannten Gebühren, höhere Rücktrittsgebühren zu verlangen, welche durch geänderte Vertragsbedingungen bei z. B. Hotel- oder Flugbuchung entstehen.
§ 4 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen
Wird das Event infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder pur group beeinträchtigter Umstände, insbesondere solcher außerhalb der Einflusssphäre der pur group GmbH, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertag gekündigt, so ist die pur group GmbH berechtigt, für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen.
§ 5 Sorgfaltspflicht und Haftung
pur group haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Organisation und Abwicklung des Events, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen laut Vorschlag und für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleitungen. Die pur group GmbH haftet für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung ist bei fahrlässiger Verursachung von Schäden, die nicht Leben., Körper- oder Gesundheitsschäden sind, pro Teilnehmer je Veranstaltung auf Euro 4.000,00 beschränkt. Liegt der Teilnehmerpreis pro Teilnehmer über Euro 1.350,00, ist die Haftung pro Teilnehmer auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerpreises beschränkt.
pur group haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen die lediglich vermittelt werden (z. B: Sportveranstaltungen, Ausstellungen usw.) und die in der Bestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
Die Beteiligung an Sportaktivitäten oder anderen, gleichartigen Aktivitäten sind von dem Kunden bzw. von jedem Teilnehmer selbst zu verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sind vor Inanspruchnahme von dem Kunden bzw. dem Teilnehmer zu überprüfen.
Für Unfälle, die bei Sportaktivitäten oder anderer, gleichartiger Aktivitäten auftreten, haftet pur group nur, wenn pur group ein Verschulden trifft.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt .Insoweit wir für jeden Grad des Verschuldens gehaftet.
§ 6 Sicherheit
Die Einhaltung höchster internationaler und eigener Sicherheitsstandards ist bei pur group wichtigste Rahmenbedingung eines jeden Events.
§ 7 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 8 Gerichtsstand
Der Kunde kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand ist somit Kempten i. Allgäu. Für Klagen der pur group GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der pur group GmbH maßgebend. Eine Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber natürlichen Personen ist unwirksam, so dass eine solche nur gegenüber Vollkaufleuten erfolgen darf.